Freizeitbeschreibung
für das Sommerlager 2023
Hinweise und Bedingungen zur Teilnahme am Sommerlager
1. Allgemeines
1.1. Der Veranstalter (siehe unten) des Sommerlagers ist der Verein „Jugend in Aktion e.V.“. Das Sommerlager richtet sich selbstverständlich an alle Kinder in der genannten Altersgruppe.
2. Eckdaten
2.1. Termine: Das Kids- SOLA Zwickau findet vom 29.07. bis 04.08.2023 statt.
TTC 2023 Zwickau findet vom 28.07. bis 04.08.2023 statt.
Das SOLA für Teens Zwickau findet vom 06.08. bis 12.08.2023 statt.
2.2. Altersgruppe:
Das Alter des Kindes beträgt zum Zeitpunkt des:
Kids - SOLA: 9 Jahre - 13 Jahre
TTC 2022: 14 Jahre - 15 Jahre
Teens - SOLA: 13 bis - 17 Jahre
Sola .
2.3. Ort: Das SOLA wird im Raum Zwickau und Umgebung stattfinden. Wegbeschreibungen und Informationen zu An- und Abreise folgen in den Teilnahmeunterlagen.
3. Leistungen
3.1. Im Teilnahmebeitrag sind folgende Leistungen enthalten:
Unterkunft in Zelten des Sommerlagers, Verpflegung (drei Mahlzeiten je voller Tag), Durchgängige Betreuung, Freizeitprogramm, Materialien im Rahmen von Bastelworkshops o. ä. Programmpunkten, Freizeitheft, Wasser und/oder Tee zur Selbstbedienung, SOLA - T-Shirt, eventuelle Erinnerungsstücke (wie z.B. Gruppenerkennungszeichen)
3.2. Folgendes ist im Teilnahmebeitrag nicht enthalten:
3.2.1. An- und Abreise
3.2.2. Angebote des Kiosk und Büchertisch
3.2.3. Kosten für die Beschaffung von benötigten Medikamenten
3.2.4. persönliche Ausrüstung (wie Wanderschuhe, Schlafsack, Isomatte, Rucksack uvm.)
3.2.5. Verkleidung zum SOLA-Thema
4. Freizeitprogramm
4.1. Das besondere an SOLA ist das Zusammenspiel aus einer durchgehenden Lagergeschichte zum diesjährigen Thema/Motto, dem darin eingebetteten erlebnispädagogischen Programm und christlichen Impulsen.
4.2. Programmelemente können dabei sein:
Geländespiele und Wettkämpfe auf einer Wiese oder im Wald bei Tag oder Nacht; Wanderungen bei Tag oder Nacht; Übernachtungen im Freien; Workshops (z.B. Bastelangebote); Seminare zu kinderrelevanten Themen; Sketche; gemeinsames Singen; freie Freizeitgestaltung; Andachten und biblische Texte; Lagerfeuer; Kochen/Backen am Lagerfeuer; Gesprächsgruppen über das Programm; Gestaltung des eigenen Gruppenplatzes durch Bauen mit Holz; Sport (z.B. Volleyball, Fußball, Loopy Balls, Megakicker)
4.3. Der Tagesablauf auf dem Sommerlager sieht vor, dass sich die Teilnehmer zusammen mit ihren Mitarbeitern an den täglichen Aufgaben im Zeltlager beteiligen. Dies schließt insbesondere die Mithilfe in diesen Bereichen ein: Vor- und Nachbereitung der Tische für die Mahlzeiten, Spülen, Reinigen der Waschgelegenheiten, Holz sammeln, Nachtwache, Müllsammeln. In der Regel hat jede Gruppe ein solches täglich wechselndes „Amt“.
5. Organisatorisches auf dem Zeltlager
5.1. Das Sommerlager ist ein Zeltlager und kann nicht denselben Komfort bieten wie in einem Freizeithaus o. ä. Es ist auch ein anderes Gepäck und Ausrüstung als bei einem normalen Urlaub nötig.
5.2. Wir nutzen für das Zeltlager keine festen Gebäude. Es stehen Waschzelte mit einer Waschrinne,
5.3. Duschen und mobile Toilettenkabinen zur Verfügung. Um die Aufsichtspflicht sicherzustellen, übernachten die Gruppenmitarbeiter mit in den Teilnehmerzelten.
5.4. Während einer Wanderung, welche z. B. über zwei Tage verteilt ist, kann die geschlechtergetrennte Übernachtung in verschiedenen Räumen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer gewährleistet werden (z. B. in einer Scheune, unter freiem Himmel). In diesem Fall bemühen wir uns im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten um eine angemessene Trennung der Geschlechter.
5.5. Zu unserem erlebnispädagogischen Konzept, gehört ein einfaches Leben in der Natur und eine
starke Teamgemeinschaft mit gemeinsamen Aktivitäten. Daher ist es bei uns bewährte Praxis,
dass das Mitbringen und die Nutzung von elektronischen Geräten, wie z. B. Smartphone, Handy,
Radio, MP3-Player, mobilen Spielekonsolen, o. ä. nicht gestattet ist.
5.6. Ebenso ist auf dem Sommerlager der Konsum und Besitz von Drogen aller Art (insb. Alkohol und
Zigaretten) nicht gestattet. Gleiches gilt für gesetzlich verbotene oder zu gefährliche Gegenstände, z.B. zu gefährliche Taschenmesser. Im Übrigen gilt das Jugendschutzgesetz.
5.7. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir die in den beiden vorherigen Punkten genannten
Gegenstände ggf. einsammeln und Ihnen (oder ggf. Ihrem Kind) am Ende der Freizeitwoche aushändigen.
5.8. Auf dem Sommerlager tauchen die Teilnehmer und Mitarbeiter tief in das aktuelle Lagerthema ein und erleben eine starke Teamgemeinschaft. Dies ist ein besonderes Merkmal des Sommerlagers
und Teil unseres pädagogischen Ansatzes. Besuche von Freunden und Verwandten können alle
Beteiligten aus dieser wertvollen Atmosphäre reißen. Zudem können Besuche bei anderen Teilnehmern Heimweh auslösen oder verstärken. Daher sind Besuche auf dem Sommerlager nicht
die Regel, sondern individuelle Ausnahmen. Sollte daher während dem Sommerlager aus einem
wichtigen Grund ein Gespräch mit (oder ein Besuch bei) Ihrem Kind nötig sein, so ist Folgendes
wichtig: Nehmen Sie rechtzeitig vorher Kontakt mit der Lagerleitung auf damit wir versuchen können, Ihrem Anliegen gerecht zu werden.
5.9. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Kind auf dem Sommerlager unter Aufsicht und
Anleitung mit Werkzeugen, wie z. B. Hammer, Säge und Beil arbeiten kann, um insbesondere an
der Gestaltung des gemeinsamen Gruppenplatzes im Rahmen des Freizeitprogramms mitzumachen.
6. Anmeldung
6.1. Für die Anmeldung steht Ihnen ein Anmeldeformular auf unserer Website zu Verfügung.
6.2. Nachdem Sie die Online-Anmeldung ausgefüllt und abgeschickt haben, wird Ihnen automatisch der Eingang der Anmeldung, bei Angabe einer Mailadresse, bestätigt. Dies ist eine verbindliche Zusage zur Teilnahme.
6.3. Es könnten Kinder, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung 9 bis 13 Jahre alt (Kids SoLa), bzw. 13 bis 17 Jahre (Teens SoLa) sind teilnehmen.
6.4. Grundsätzlich richtet sich die Reihenfolge der Anmeldungen nach dem Eingangsdatum.
Dies ist ggf. für die Warteliste wichtig.
6.5. Ca. 4 Wochen von Freizeitbeginn erhalten Sie die Teilnehmerunterlagen per Email, die zwingend unterschrieben zum Freizeitstart vorgelegt werden müssen.
6.6. Das Sommerlager behält sich vor, die Freizeit bei einer voraussichtlichen zu geringen Teilnehmerzahl (unter 50 in einer Freizeitwoche) abzusagen. Die Absage erfolgt mindestens zwei Wochen vor Beginn der Freizeit.
6.7. Die Teilnehmerzahl ist durch die Anzahl unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie die Infrastruktur des Zeltlagers begrenzt. Bei großer Nachfrage oder zu wenigen Mitarbeitern kann es nötig werden, eine Warteliste zu führen. Diese kann auch nach Geschlechtern getrennt sein.
7. Teilnahmebeitrag
7.1. Der Teilnahmebeitrag beträgt 130,00 Euro
7.2. Für die Teilnahme am Sommerlager kann ggf. beim zuständigen Jugendamt bzw. Arbeitsagentur
ein Antrag auf Zuschuss gestellt werden.
7.3. Überweisen Sie bitte nach Abschluss der Anmeldung und Erhalt der Eingangsbestätigungsmail (bitte schauen sie auch im Spam-Ordner nach) den Teilnehmerbeitrag auf das SOLA -Konto (siehe unten) und geben den Namen Ihres Kindes, sowie „(Kids, Teens oder TTC)-SOLA“ an, damit wir das Geld eindeutig zuordnen können.
Empfänger: Jugend in Aktion e.V.
Kreditinstitut: Sparkasse Zwickau
IBAN: DE828705 5000 2237001424
SWIFT: WELADED1ZWI
Vermerk: Anzahlung für (Name des Teilnehmers) – (Kids, Teens oder TTC)-SOLA
Bitte überweisen Sie den Teilnehmerbeitrag unmittelbar nach der Anmeldung und dem Erhalt der Eingangsbestätigungsmail.
7.4. Nur Anmeldungen mit erfolgter Überweisung können letztlich berücksichtigt werden. Andernfalls behalten wir uns vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
8. Abmeldung und vorzeitige Abreise
8.1. Im Falle der Abmeldung eines Teilnehmers vor Beginn des Sommerlagers wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro einbehalten.
8.2. Wir weisen darauf hin, dass beim Nichterscheinen zum Sommerlager ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung der Teilnahmebeitrag in voller Höhe fällig ist bzw. nicht erstattet wird.
8.3. Wenn Ihr Kind durch sein Verhalten die Veranstaltung, sich selbst oder andere gefährdet oder sich nicht an die nötigen Freizeitregeln hält, kann das Sommerlager Ihr Kind auf Ihre Kosten nach Hause schicken. In diesem Fall ist das Sommerlager berechtigt den Vertrag der Teilnahme am
Sommerlager fristlos zu kündigen. Die Mitarbeiter des Sommerlagers oder sonstigen Verantwortlichen sind ausdrücklich bevollmächtigt Abmahnungen und Kündigungen namens des Sommerlagers vorzunehmen. Die ggf. zusätzlich entstandenen Kosten gehen in diesem Fall zu Ihren Lasten.
8.4. Im Falle einer Absage des SoLas (durch den Veranstalter), bedingt durch die pandemische Lage, oder Punkt, erhalten Sie 100% des Teilnehmerbeitrages zurück.
9. Medien
9.1. Während dem Sommerlager werden Fotos und Videos durch Mitarbeiter des Sommerlagers und
Teilnehmende der Veranstaltung gemacht, auf denen ggf. auch Ihre Tochter/Ihr Sohn oder Sie zu
sehen ist. Vereinzelt werden Fotos vom Sommerlager in unseren Publikationen abgedruckt und
im Internet Fotos und kurze Videos verwendet. Wir wählen die Fotos und Videos sorgfältig und
gewissenhaft aus. Sie erteilen mit Ihrer Anmeldung bei Zustimmung der Fotoerlaubnis die ausdrückliche, jederzeit widerrufliche, ansonsten jedoch unbefristete, Zustimmung zur entsprechenden Verwendung von Bildern und Videos, auf denen Ihre Tochter/Ihr Sohn oder Sie abgebildet sind. Gleiches gilt für Veröffentlichungen der Presse im Zusammenhang mit dem Sommerlager.
9.2. Ihnen ist dabei bekannt, dass digitale Bilder und Videos aus dem Internet kopiert, woanders verwendet oder auch verändert werden können, ohne dass das Sommerlager darauf Einfluss hätte.
9.3. Einer Veröffentlichung können Sie jederzeit widersprechen. Das Sommerlager wird im Falle eines
Widerspruchs das Bild oder das Video zeitnah aus dem von ihm verantworteten Bereich im Internet (Homepage des Sommerlagers) entfernen. Eine Verpflichtung zur Veranlassung der Beseitigung in Suchmaschinen, Social-Media-Portalen, Bildportalen oder sonstigen digitalen Medien (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp) besteht jedoch nicht, soweit das Sommerlager die Einstellung dort nicht selbst vorgenommen oder aktiv veranlasst hat.
9.4. Auf eine Vergütung für die Veröffentlichung eines Bildes oder einer Videosequenz verzichten Sie
hiermit ausdrücklich.
9.5. Auf die Fotos oder Videos, welche die Teilnehmer machen, hat das Sommerlager keinen Einfluss;
wir sind nicht verpflichtet, diesbezüglich Verbote oder Gebote auszusprechen bzw. Kontrollen
vorzunehmen.
10. Aufsicht
10.1. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Ihr Kind von Ihnen angewiesen worden ist, den Anordnungen der Verantwortlichen des Sommerlagers Folge zu leisten. Ihnen ist bekannt, dass das
Sommerlager für Folgen von selbstständigen Unternehmungen und dadurch verursachte Schäden nicht haftet.
10.2. Ihnen ist bekannt, dass die Teilnehmer während des Sommerlagers im Rahmen des Programms
und ihrem Alter entsprechend freie Zeit haben, in der sie selbstständig und ohne direkte Aufsicht
unterwegs sein dürfen. Sie dürfen sich nach Absprache mit den Mitarbeitern auch ohne deren Begleitung in Kleingruppen vom Lagerplatz entfernen.
11. Gesundheit
11.1. Durch die Anmeldung versichern Sie, dass Ihr Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet und
frei von Kopfläusen, Flöhen oder Ähnlichem ist bzw. zum Sommerlager kommt.
11.2. Unser Küchenteam bemüht sich, auf Besonderheiten bei der Ernährung aufgrund von Unverträglichkeiten, Allergien o. ä. einzugehen. (Jedoch nicht solche aufgrund persönlicher Vorlieben.) Hierzu ist es wichtig, dass Sie uns diese im Rahmen der Anmeldung mitteilen. Bitte nehmen Sie bei Bedarf direkt mit uns Kontakt auf, um Details abzuklären.
11.3. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind über eine der üblichen Impfungen (z. B. Tetanus, Masern)
nicht verfügt. Ein entsprechendes Blatt dazu wird den Teilnahmeunterlagen, der ca. 4 Wochen vor Freizeitbeginn versandt wird, beigelegt.
11.4. Durch die Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass erforderlichenfalls (insb. bei
einem medizinischen Notfall) von einem Arzt dringend notwendige Schutzimpfungen und ärztliche Maßnahmen einschließlich dringend erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn Ihr
Einverständnis aufgrund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann.
Wenn das Sommerlager für entstehende Kosten in Vorlage tritt, verpflichten Sie sich die entstandenen Auslagen umgehend zu erstatten.
12. Datenschutz
12.1. Durch die Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten sowie die Ihres Kindes für die nötige Abwicklung für das Sommerlager erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
12.2. Gleiches gilt für den Fall, dass zur Beantragung von Fördergeldern bei Jugendämtern oder anderen Behörden es notwendig ist, diesen Teilnehmerlisten als Verwendungsnachweis zu übermitteln.
12.2. Weitere Informationen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung haben wir Ihnen auf
unserer Webseite unter www.sola-zwickau.de zusammengestellt.
13. Haftung und Mängel
13.1. Das Sommerlager übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder verlorene Gegenstände, die Teilnehmern oder einem Dritten gehören, es sei denn, dass dem Sommerlager ein Verschulden anzulasten ist.
14. Veranstalter
14.1. Das Sommerlager Zwickau wird veranstaltet durch den Verein Jugend in Aktion e.V.
14.2. Lagerleitung 2023: werden noch bekannt gegeben
15. Kontaktdaten
15.1. Die Anmeldung zum SOLA erfolgt über unsere Website www.sola-zwickau.de
15.2. Frage rund ums SOLA können Sie an info@sola-zwickau.de senden.